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EU-Parlament: „Jeder hat das Recht auf sichere und legale Abtreibung.“

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Nachdem in den USA das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch gekippt wurde, will das EU-Parlament genau dieses in die Grundrechtecharta der Europäischen Union aufnehmen. Man wolle in puncto Frauenrechte und Selbstbestimmung vorwärts gehen, heißt es in einer Erklärung, der heute zugestimmt wurde (siehe hier).

Die im Jahr 2000 verabschiedete Grundrechtecharta der EU ist rechtlich bindend und hat eigentlich den gleichen Stellenwert wie die Verträge der EU. Die TAZ meldet:

Die im Jahr 2000 verabschiedete Grundrechtecharta der EU ist rechtlich bindend und hat den gleichen Stellenwert wie die Verträge der EU. Die Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die Charta erfordert nach den derzeitigen EU-Verträgen die Einstimmigkeit der Mitgliedsländer, die derzeit nicht besteht. Die Abgeordneten forderten in ihrer Entschließung daher auch eine Möglichkeit zur Änderung der Verträge.

Die Parlamentarier verurteilten „erneut aufs Schärfste die Rückschritte bei den Rechten von Frauen und der sexuellen und reproduktiven Gesundheit“ weltweit, „auch in den USA und in einigen EU-Mitgliedstaaten“. Die Europaabgeordnete Terry Reintke (Grüne) unterstützte die Forderung. „Auch in Europa wollen rechtskonservative Kräfte die Zeit zurückdrehen“, erklärte Reintke. Die französische Abgeordnete Nathalie Colin-Oesterlé von der konservativen EVP-Fraktion hatte am Montag ebenfalls davor gewarnt, dass in Europa „die Frauenrechte auch bedroht“ seien. „Starke Frauenrechte“ seien „eine Errungenschaft, auf die ganz Europa stolz sein kann“, hatte die EU-Gleichstellungskommissarin Helena Dalli am Montag in Straßburg gesagt. „Wir sollten vorwärts gehen, nicht rückwärts.“ Alexandra Linder kommentiert als Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht die Entwicklung treffend:

In die Grundrechtecharta der Europäischen Union soll laut heutiger Mehrheitsabstimmung im EU-Parlament als Artikel 7a folgender Passus eingefügt werden: „Jeder hat das Recht auf sichere und legale Abtreibung.“ Diese Grundrechtsverwirrung ist eigentlich so bizarr, dass man eher an einen üblen Scherz als eine ernsthafte Debatte und Entschließung glauben könnte.

Unmittelbar nach dem Verweis auf die Menschenwürde, auf das Recht jeder Person auf Leben und Unversehrtheit, nach dem Verbot eugenischer Praktiken und dem Recht auf Freiheit und Sicherheit würden in dieser Charta einer ganzen Gruppe von Menschen alle Rechte mit einem Satz wieder genommen. Der perverse Trick: Diese Gruppe von Menschen, die alle Menschen von der Zeugung bis zur Geburt umfasst, wird willkürlich und entgegen allen wissenschaftlichen Erkenntnissen aus dem Menschsein herausdefiniert.

Hier sollen Pflöcke gegen das Leben eingeschlagen werden. Abtreibung als Bestandteil einer Grundrechtecharta führt Grundrechte ad absurdum: Alle Erkenntnisse der Embryologie, der pränatalen Psychologie, der Biologie etc. stellen eindeutig fest, dass der Mensch von seiner Zeugung an Mensch ist und bereits vor der Geburt eine faszinierende personale Entwicklung durchläuft. Zu einem Zeitpunkt, an dem dies noch nie so hervorragend belegt war, genau dies zu verleugnen, führt in finsterste, barbarische Zeiten, nach dem Motto: Wer Mensch ist, wird von anderen Menschen bestimmt.

Hier der vollständige Kommentar: christlichesforum.info.Ähnliche Beiträge:

Der Beitrag EU-Parlament: „Jeder hat das Recht auf sichere und legale Abtreibung.“ erschien zuerst auf TheoBlog.de.


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